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Botox zur Schmerztherapie

Botulinum Toxin A (Botox) ist ein starkes Nervengift und spielt neben der bekannten Anwendung im kosmetischen Bereich mittlerweile auch in der Schmerztherapie eine wichtige Rolle. Es kann bei unterschiedlichen Krankheiten in sehr geringen Mengen eingesetzt werden und wird, ähnlich wie im kosmetischen Bereich, injiziert. Dabei können sowohl Nerven als auch bestimmte Muskelpunkte die entsprechenden Zielstrukturen darstellen. Man geht davon aus, dass Botox zum einen das Schmerzgeschehen lokal an der Injektionsstelle positiv beeinflusst und zum anderen in der Schmerzverarbeitung im zentralen Nervensystem eine Rolle spielt. Die Wirkung des Botox auf die Schmerzen kann ca. 3 Monate anhalten und sich bestenfalls im Verlauf nach mehreren Wiederholungen auch verlängern.

 

Indikationen & Behandlungsschwerpunkte in unserer Praxis

  • Chronische Migräne

  • Spastiken und Dystonien

  • Craniomandiluäre Dysfunktion (CMD) – Bruxismus (Zähneknirschen)

  • Chronische Schmerzen von Muskelansätzen oder Sehnen
    – Fersensporn
    – Tennisellenbogen

  • Nervenschmerzen (z. B. Postzosterneuralgie)

 

Aktuell bestehen für Botox nur Zulassungen für die Anwendung bei chronischer Migräne, bei Spastiken und Dystonien. Hier ist in den meisten Fällen von einer Kostenübernahme durch die PKV auszugehen.

Bei den anderen Anwendungen handelt es sich (noch) um einen sogenannten „Off-Label-Einsatz“. Die Kosten werden in diesen Fällen in aller Regel nicht von der PKV übernommen. Sprechen Sie uns an, wie die Behandlung im Einzelfall aussehen kann.

 

 

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